World of Kids
Wir sprechen deutsch und französisch !
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Allgemeine Nutzungsbedingungen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Die Sicherheit und Gesundheit Ihres Kindes ist unser oberstes Gebot! Sämtliche Spielgeräte wurden durch den TÜV überprüft und Zertifiziert. Die Gerätschaften entsprechen damit den höchsten Sicherheitsanforderungen, werden regelmäßig überprüft und gewartet, die Beibehaltung dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen. Wesentlich für die Gewährleistung der Sicherheit ist jedoch auch, dass die Spielgeräte entsprechend den dafür vorhergesehenen Richtlinien benutzt werden. Bitte achten sie darauf, dass sich ihr Kind an die folgenden angeführten Regeln hält und gegebenenfalls den Anweisungen unseres Personals Folge leistet. Nur so können wir das größtmögliche Spielvergnügen garantieren.

1. Benutzungsberechtigter Personenkreis
Kinder haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt in der WORLD OF KIDS. Kinder ab 10 Jahren dürfen auch ohne Begleitperson kommen, sofern sie eine Vollmacht ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen können. Entsprechende Vollmacht- Formulare sind an der Kasse erhältlich. Der Kleinkinderbereich ist Kindern bis zum vollendetem 3. Lebensjahr vorbehalten sowie deren aufsichtsführenden erwachsenen Begleitpersonen.

2. Umfang der Benutzungsrechte
Der Umfang des Benutzungsrechtes richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen. Ein Anspruch auf sofortigen Ersatz für außer Betrieb gesetzte Spielgeräte besteht nicht. Insbesondere können einzelne Spielgeräte für die Dauer von Reinigung- oder Wartungsarbeiten gesperrt werden.

3. Haftung des Betreibers
Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente erfolgt auf eigene Gefahr. Deren Sicherheit wurde durch den TÜV geprüft und entspricht den höchsten Sicherheitsanforderungen. Für Schäden, die Kinder, Eltern oder anderweitigen Besuchern der WORLD OF KIDS dennoch, etwa aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften resultieren, sind die Eltern bzw. die erwachsenen Begleitpersonen oder Erziehungsberechtigten der Kinder verantwortlich. Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflicht. Verlässt die Begleitperson zeitweilig die WORLD OF KIDS ohne ihre Kinder, so erfolgt dies ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Betreiber haftet bei Verletzungen durch schadhafte Anlagen nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für andere Schäden, insbesondere nicht für Verletzungen, die durch die falsche Benutzung der Spielgeräte entstehen und die sich Kinder untereinander zufügen. Ebenso haftet er nicht für Schäden, die durch vorsätzliches fahrlässiges Verhalten eines Besuchers entstehen. Für mitgebrachte Kleidung, Brillen, Wertgegenstände usw. wird keine Haftung übernommen. Diese Regelung gilt auch für den Zeitraum einer Geburtstagsfeier.

4. Verhalten in der World of Kids.
Die Begleitperson versichert, dass ihre Kinder alle Spielmöglichkeiten der WORLD OF KIDS benutzen dürfen. Darüber hinaus versichert sie, dass Ihre Kinder ausnahmslos gesund sind. Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in die Räumlichkeiten der WORLD OF KIDS geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass der Eintritt von Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden wird. Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen der WORLD OF KIDS gilt der Grundsatz einer pfleglichen und schonenden Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen grundsätzliche Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung eines Eintrittsgeldes vom Betreiber oder seitens einer von diesem entsprechend bevollmächtigter Person der WORLD OF KIDS verwiesen werden. Dabei haben das betreffende Kind und dessen Begleitperson die WORLD OF KIDS zu verlassen.
Die Eltern / Begleitpersonen sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal steht als Aufsichtspersonal an einzelnen Spielgeräten zur Verfügung, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird.
Aus hygienischen Gründen und um Verletzungen vorzubeugen dürfen die gesamte Spielfläche sowie Geräte nur mit Socken sowie ohne Halsketten oder sonstigen Schmuck Betreten werden.
Außerhalb des Kleinkinderbereichs haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Das unterschiedliche Alter der Kinder erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Besonders die Größeren Kinder haben sich deshalb so zu verhalten, dass die kleineren durch sie keinen Schaden erleiden und ungestört spielen können. Bei der Benutzung der Spielgeräte und beim Aufenthalt sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden.
Den Anweisungen des WORLD OF KIDS-Personals ist unbedingt Folge zu Leisten.
Die Mitnahme von eigenem Spielzeug, vor allem harten, losen oder spitzen Gegenständen ist untersagt. Dies gilt auch für Erwachsene. Ebenso ist es untersagt Feuer oder Kerzen anzuzünden sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche pyrotechnische abzubrennen.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken sowie alkoholischen Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
In der gesamten World of Kids herrscht Rauchverbot.

5. Verhalten im Falle eines Unfalles / Erkrankung
Den Eltern/der Begleitperson ist bekannt, dass es sich beim WORLD OF KIDS- Team nicht um Mitarbeiter mit einer medizinischen Ausbildung handelt. Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder einem Unfall ist das WORLD OF KIDS- Team berechtigt, erst den Notarzt zu rufen und dann die Begleitperson zu informieren.

6. Ausschluss von der Benutzung der WORLD OF KIDS
Kinder können von der Benutzung der Spieleinrichtungen für eine bestimmte Zeit oder ganz ausgeschlossen werden, wenn sie oder ihre Eltern den obigen Bestimmungen zuwiderhandeln bzw. von den Aufsichtspersonen getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten. Hiervon unbeschadet können besonders unverträgliche Kinder für eine bestimmte Zeitdauer von der Benutzung der Speileinrichtungen ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt auch für erwachsene Personen bei entsprechendem Verhalten.

7. Schadensersatzansprüche des Betreibers
Wer die Einrichtungen oder Anlagen der WORLD OF KIDS mutwillig oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Für Schäden, welche durch Kinder mutwillig angerichtet werden, haften deren Eltern / Begleitpersonen nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

8. Schadensanzeigen
Von den Benutzern der WORLD OF KIDS bzw. deren Aufsichtspersonen wird erwartet, dass alle von ihnen wahrgenommenen Zuwiderhandlungen Dritter bzw. festgestellte Mängel an den Spieleinrichtungen und Anlagen dem Betreiber bzw. dem Personal unverzüglich gemeldet werden.

Mit Eintritt in die WORLD OF KIDS erkennt der Besucher die Nutzungsbedingungen an.

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